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   BSG, 14.03.2006 - B 12 KR 74/05 B   

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https://dejure.org/2006,31732
BSG, 14.03.2006 - B 12 KR 74/05 B (https://dejure.org/2006,31732)
BSG, Entscheidung vom 14.03.2006 - B 12 KR 74/05 B (https://dejure.org/2006,31732)
BSG, Entscheidung vom 14. März 2006 - B 12 KR 74/05 B (https://dejure.org/2006,31732)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 14.03.2006 - B 12 KR 74/05 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr: BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 14.03.2006 - B 12 KR 74/05 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr: BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 14.03.2006 - B 12 KR 74/05 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr: BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 14.03.2006 - B 12 KR 74/05 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr: BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.03.2006 - B 12 KR 74/05 B
    Vielmehr muss auch dann unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des BSG insbesondere dargelegt werden, woraus genau sich im konkreten Fall jeweils die Verfassungswidrigkeit bestimmter Normen ergeben soll (BSG in SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 14.03.2006 - B 12 KR 74/05 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 33/87

    Verfasungsmäßigkeit - Rentner - Beitragspflicht - Familienhilfe

    Auszug aus BSG, 14.03.2006 - B 12 KR 74/05 B
    Schließlich hätte es hinsichtlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung jedenfalls einer Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Senats vom 23. Februar 1988 (12 RK 33/87, BSGE 63, 51) bedurft.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2010 - L 4 KR 915/08
    Das BSG hat bereits entschieden, dass es nicht verfassungswidrig ist, dass ein versicherungspflichtiger Rentner nach Einführung einer eigenen Beitragspflicht auch dann in der eigenen Versicherung verbleiben muss, wenn ohne diese für ihn ein Anspruch auf Familienhilfe (jetzt Familienversicherung) bestünde (Urteil vom 23. Februar 1988 - 12 RK 33/87 - SozR 2200 § 165 Nr. 93; Beschluss vom 14. März 2006 - B 12 KR 74/05 B -, veröffentlicht in Juris).
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